Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Fahrer, die Güter.- und oder Personentransporte auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende, regelmäßige Weiterbildung (35 Stunden innerhalb von jeweils fünf Jahren) nachweisen.

Betroffen sind selbstständige und angestellte Fahrer von Fahrzeugen im Güter.- Personenverkehr. 

Wir bieten Ihnen folgende Seminare an, um die 5 Teilnahmezertifikate (a 7 Std.) zu erhalten.

Unsere Referenten haben langjährige Erfahrung in allen Bereichen der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer/innen im Güter- und Personenverkehr.

Des Weiteren finden Sie hoch Qualifiziertes Fachpersonal aus den Reihen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

Diese stehen Ihnen gerne, zur Beantwortung diverser Fragen, mit Ihrer Fachkompetenz zur Seite.

Termine Weiterbildung

  • 22.04.2023 Markt und Image
  • 13.05.2023 Ladungssicherung
  • 17.06.2023 Wirtschaftliches Fahren
  • 23.09.2023 Fahrsicherheit und Technik
  • 07.10.2023 Sozialvorschriften
  • 18.11.2023 Markt und Image
  • 09.12.2023 Ladungssicherung

Ansprechpartner

Herr Jürgen Appel
0172 / 652 369 7

Herr Sascha Engels
02621 / 306 59 40