Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Fahrer, die Güter.- und oder Personentransporte auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende, regelmäßige Weiterbildung (35 Stunden innerhalb von jeweils fünf Jahren) nachweisen.
Betroffen sind selbstständige und angestellte Fahrer von Fahrzeugen im Güter.- Personenverkehr.
Wir bieten Ihnen folgende Seminare an, um die 5 Teilnahmezertifikate (a 7 Std.) zu erhalten.